Ausschuss für Finanzen und Digitalisierung

Budget, Haushalts-Voranschlag, Nachtragsvoranschlag, Rechnungsabschluss, Mittelfristiger Finanzplan, Grundstücktransaktionen, Verträge über gemeindeeigene Liegenschaften, Ackerpacht, Jagdpacht, Darlehens- und Kreditverträge, sonstige privatrechtliche Angelegenheiten (z.B. Werkverträge), Zahlungserleichterungen, Subventionen, Wohnbauförderung, Gebühren (inkl. Friedhofsgebühren) und Gemeindeabgaben, Geschäftsstücke aus dem Aufgabenbereich des Bürgermeisters werden – falls erforderlich – dem Finanzausschuss zur Behandlung zugewiesen, Digitalisierung der Gemeinde, IT-Infrastruktur, Datenintegrität

Obmann

Obmann Stv.

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