Winteröffnung Oktober 2024 bis März 2025
Das Areal des Gerasdorfer Badeteichs ist laut Gemeinderatsbeschluss in der Zeit von 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 über den Haupteingang frei zugänglich.
Der Zutritt zum Badeteichareal ist ausschließlich bei Tageslicht gestattet. Das Areal ist bei Dunkelheit nicht beleuchtet.
Das Betreten des Wassers, insbesondere auch das Betreten einer allfälligen Eisfläche auf dem Wasser, ist verboten.
Schwimmen, Radfahren und Eislaufen sind ausdrücklich untersagt. Weiters gilt ein allgemeines Hundeverbot.
Bitte beachten Sie, dass keine Aufsichtsperson vor Ort ist.
Im April finden die Vorbereitungsarbeiten für die neue Badeteich-Saison statt
Badeteich-Saison 2025
Die Badeteich-Saison beginnt am 1. Mai 2025 und endet am 30. September 2025.
Die Saisonkarte kann voraussichtlich ab 10. März 2025 online mittels Direktzahlung (PayPal, Sofortüberweisung und Debit- od. Kreditkarte) unter https://gerasdorf.tickethub.online/ erworben bzw. verlängert werden.
Hier finden Sie eine Anleitung für die Online Bestellung.
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das System in diesem Jahr zur Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger angepasst wurde. Bereits vorhandene Karten aus dem Vorjahr können nach wie vor bequem online verlängert werden. Auch Neuausstellungen können ganz einfach online beantragt werden.
Bei Verlust der Gerasdorfcard beachten Sie bitte, dass ein Betrag in Höhe von € 5,00 für die Ersatzkarte zu bezahlen ist. Eine Neuausstellungen von vorhandenen Karten aus dem Vorjahr ist nur persönlich im Rathaus der Stadtgemeinde möglich.
Alternativ kann die Gerasdorfcard voraussichtlich ab 14. April 2025 im Rathaus zu den Öffnungszeiten der Fachabteilung Bürgerservice bei sofortiger Zahlung (Bar oder Bankomat) erworben bzw. verlängert werden.
Preise für die Badeteich Saison 2025:
Saisonkarten | Normalpreis | abzgl. Gesundheitszuschuss |
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Kinder (0-9 Jahre) | € 0,-- | € 0,-- |
Jugendliche (10-18 Jahre) | € 59,-- | € 29,-- |
Erwachsene (ab 19 Jahre) | € 117,-- | € 57,-- |
Tageskarten (direkt am Badeteich erhältlich) |
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Kinder (0-9 Jahre) | € 0,-- |
Jugendliche (10-18 Jahre) | € 7,-- |
Erwachsene (ab 19 Jahre) | € 12,-- |
Im Anlassfall wird die Ausgabe von Tageskarten limitiert.
Gesundheitszuschuss:
1x jährlich für Personen mit Haupt- und Nebenwohnsitzmeldung (Stichtag für Nebenwohnsitzmeldung: 1. März 2025) in Gerasdorf bei div. Gesundheitsdienstleistern oder dem Kauf der Saisonkarte für den Badeteich einlösbar.
Erwachsene € 60,--
Jugendliche € 30,--
Verlust Gerasdorfcard:
Für den Fall, dass innerhalb von drei Jahren ab Ausstellung einer Gerasdorfcard eine Neuausstellung zum Beispiel aufgrund von Verlust oder Diebstahl notwendig ist, wird ein Betrag von € 5,-- für die Neuausstellung eingehoben.
Öffnungszeiten ab 2025:
Zutritt für Saisonkartenbesitzer (Gerasdorfcard)
Mai 6:00-20:00 Uhr
Juni, Juli, August 6:00-21:00 Uhr
September 7:00-20:00 Uhr
Öffnungszeiten Kassa für den Erwerb von Tageskarten ab 2024
Mai: 9.00-16.00 Uhr
Juni, Juli, August, September: 9.00-18.00 Uhr
Zutrittsregeln 2025
Auch im Jahr 2025 bleibt die höchstzulässige Besucherzahl am Gerasdorfer Badeteich mit 1.500 gleichzeitig am Badeteich anwesenden Personen gleich.
Die Anzahl der Tageskarten wird auf maximal 200 Tageskarten festgesetzt.
Liegegaragen am Badeteich 2025
Die Vergabemodalität der Liegegaragen am Badeteich Gerasdorf wird auch 2025 durch einen Zufallsgenerator erfolgen. So soll eine möglich faire Vergabe der Liegegaragen garantiert werden.
Die Anmeldung ist online von 26.03.2025 bis zum 14.04.2025 möglich. Ausgewählt kann der Bereich werden, in welchem Sie eine Liegegarage möchten, die Auswahl einer bestimmten Nummer ist nicht möglich.
Die Vergabe erfolgt durch einen Zufallsgenerator. Die dadurch ausgewählten Personen werden anschließend über die Zuteilung verständigt.
Bei Abholung des Schlosses und Bezahlung der Gebühr ist eine gültige Gerasdorfcard vorzuweisen. Sollte keine gültige Gerasdorfcard für 2025 vorhanden sein, so kann keine Liegegarage vergeben werden.
Gesamtbetrag: € 15,- davon € 5,- für die Liegegarage und € 10,- Kaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des Schlüssels inklusive Schloss am Saisonende retourniert.
Die Bezahlung und die Übergabe der Schlüssel erfolgt während den Öffnungszeiten in der Abteilung Bürgerservice.
Die Liegegaragen sind ausschließlich in Kombination mit einem durch die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien zur Verfügung gestellten Schloss zu verwenden. Die Liegegaragen werden jährlich neu vergeben.
Kabanen am Badeteich 2025
Auch dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit einer Anmietung einer von 15 Kabanen (ca. 1,60m x 1,60m) ab 1. Mai 2025 für Saisonkartenbesitzer am Badeteich zu je € 200,- pro Saison.
Die Anmeldung ist von 26.03.2025 bis zum 14.04.2025 möglich. Die Vergabe erfolgt durch einen Zufallsgenerator. Die dadurch ausgewählten Personen werden anschließend über die Zuteilung verständigt.
Bei Abholung des Schlosses und Bezahlung der Gebühr ist eine gültige Gerasdorfcard vorzuweisen. Sollte keine gültige Gerasdorfcard für 2025 vorhanden sein, so kann keine Kabane vergeben werden.
BADETEICHORDNUNG
des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Gerasdorf
für die Badeanlage in der Teichgasse
§ 1
Der Badeteich der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien wurde zum Wohle der Bevölkerung der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien geschaffen und soll den Besuchern Möglichkeiten zur ruhigen Erholung, körperlichen Ertüchtigung und gesunden Ausgleich bieten. Um dies zu erreichen, werden alle Badegäste angewiesen, diese Badeordnung zu befolgen.
§ 2
Der Eintritt ist ausschließlich nur jenen Personen gestattet, die eine Berechtigungskarte erworben haben. Der Badeteich der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ist somit für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich und deshalb als nichtöffentlich anzusehen. Der Zutritt kann Betrunkenen und Randalierern, Personen mit ansteckenden und Ekel erregenden Krankheiten oder mit offenen Wunden verwehrt werden.
§ 3
Die Inhaber der Berechtigungskarte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Aufsichtspflicht für alle Personen, die irgendeiner Sorgepflicht im Sinne des § 21 ABGB (z.B. Kinder, Entmündigte) unterliegen, beim Erziehungsberechtigten liegt. Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist der Eintritt nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
§ 4
Hunde dürfen auf das Gelände des Badeteichs nicht mitgenommen werden. Ausgenommen davon sind Therapiehunde aufgrund einer schriftlichen Genehmigung der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien während ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung (Einsatz und Ausbildung), wobei diese Hunde lediglich auf das Gelände, nicht jedoch in das Wasser dürfen.
§ 5
Kraftfahrzeuge, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge dürfen auf dem Badeareal weder betrieben, noch abgestellt werden. Fahrräder sind auf dem hierfür vorgesehenen Platz abzustellen.
§ 6
Im Badeteich ist die Benutzung von aufblasbaren Kinderschlauchbooten mit einer Maximallänge von 1,50 m Außenkante erlaubt. Größere Boote sowie Stand Up Paddle dürfen in die Badeanlage nicht mitgenommen werden
§ 7
Das Waschen mit Seife am Strand ist verboten.
§ 8
Abfälle aller Art dürfen nur in den dafür bestimmten Abfallbehältern entsorgt werden. Das Wegwerfen von Papieren, Speiseresten und insbesondere von Gegenständen, durch welche Personen verletzt werden könnten, ist strengstens untersagt.
§ 9
Die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien haftet nicht für Verletzungen, die Badebesucher aus eigenem oder Verschulden anderer erleiden. Sie haftet ferner nicht für Geld oder Wertgegenstände der Badegäste.
§ 10
Für die Beschädigung der Badeanlagen, der Baulichkeiten und der Einfriedung sowie der Einrichtungsgegenstände haftet der den Schaden Verursachende nach den Bestimmungen des ABGB.
§ 11
Jedes Verhalten (Lärmen, Schreien, lautes Spielen von Radios, Fußball spielen u.a.m.), das geeignet ist, bei den Badegästen Anstoß zu erregen, ist nicht gestattet.
§ 12
Das Verunreinigen des Badeteiches jeder Art ist untersagt.
§ 13
Die Mitnahme und der Gebrauch von leicht brennbaren Stoffen (Benzin, Spiritus usw.) ist untersagt.
§ 14
Die Badeanlage der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ist eine Gesundheits- und Sozialeinrichtung und daher von jedem Besucher schonend zu behandeln.
§ 15
Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieser Badeordnung halten, können nach Ermahnung aus der Badeanlage verwiesen werden und der Berechtigungskarte verlustig erklärt werden, unbeschadet einer Strafverfolgung nach dem Strafgesetz sowie einer zivilrechtlichen Schadenshaftung.
§ 16
Das Erreichen der maximalen Besucheranzahl wird durch das Aufziehen einer roten Fahne oder durch andere elektronische Anzeigen erkenntlich gemacht. In diesem Fall ist der Zutritt untersagt.
§ 17
Liegegaragen können am Badeteich um jeweils € 5,00 pro Saison (1.5.-30.9.) gemietet werden. Darüber hinaus wird eine Kaution in Höhe von € 10,00 für das ausnahmslos zu verwendende gemeindeeigene Schloss eingehoben. Das Schloss ist am Ende der Saison, spätestens jedoch bis zum 31.10. in der Abteilung Bürgerservice im Rathaus gegen Rückerstattung der Kaution zu retournieren.
Der Bürgermeister
Mag. Dietmar Ruf