Die Badeteich-Saison beginnt am 1. Mai 2026 und endet am 30. September 2026.
Die Saisonkarte kann online mittels Direktzahlung (PayPal, Sofortüberweisung und Debit- od. Kreditkarte) unter https://gerasdorf.tickethub.online/ beantragt bzw. verlängert werden.
Es freut uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das System in diesem Jahr zur Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger angepasst wurde. Karten aus dem Vorjahr können nach wie vor bequem online verlängert werden. Auch Neuausstellungen können ganz einfach online beantragt werden.
Bei Verlust der Gerasdorfcard beachten Sie bitte, dass ein Betrag in Höhe von € 5,00 für die Ersatzkarte zu bezahlen ist. Eine Neuausstellungen von vorhandenen Karten aus dem Vorjahr ist nur persönlich im Rathaus der Stadtgemeinde möglich.
Alternativ kann die Gerasdorfcard voraussichtlich ab 13. April 2026 im Rathaus zu den Öffnungszeiten der Fachabteilung Bürgerservice bei sofortiger Zahlung (Bar oder Bankomat) erworben bzw. verlängert werden.
Anleitung - Gerasdorf-Card - Online-Bestellung OHNE vorhandener Karte (PDF herunterladen)
Anleitung - Gerasdorf-Card - Verlängerung MIT vorhandener Karte (PDF herunterladen)
Anleitung - Gerasdorf-Card - Online Bestellung nach Verlust (PDF herunterladen)
Preise für die Badeteich Saison 2026:
| Saisonkarten | Normalpreis | abzgl. Gesundheitszuschuss |
|---|
| Kinder (0-9 Jahre)* | € 0,-- | € 0,-- |
| Jugendliche (10-18 Jahre) | € 59,-- | € 29,-- |
| Erwachsene (ab 19 Jahre) | € 117,-- | € 57,-- |
* Kinder unter 9 Jahre benötigen eine Karte ab dem Zeitpunkt, ab dem sie laufen können
| Tageskarten (direkt am Badeteich erhältlich) |
|
|---|
| Kinder (0-9 Jahre)* | € 0,-- |
| Jugendliche (10-18 Jahre) | € 7,-- |
Erwachsene (ab 19 Jahre) | € 12,-- |
* Kinder unter 9 Jahre benötigen eine Karte ab dem Zeitpunkt, ab dem sie laufen können
Im Anlassfall wird die Ausgabe von Tageskarten limitiert.
Gesundheitszuschuss:
1x jährlich für Personen mit Hauptwohnsitzmeldung in Gerasdorf bei div. Gesundheitsdienstleistern oder dem Kauf der Saisonkarte für den Badeteich einlösbar.
Erwachsene € 60,--
Jugendliche € 30,--
Verlust Gerasdorfcard:
Für den Fall, dass innerhalb von drei Jahren ab Ausstellung einer Gerasdorfcard eine Neuausstellung zum Beispiel aufgrund von Verlust oder Diebstahl notwendig ist, wird ein Betrag von € 5,-- für die Neuausstellung eingehoben.
Öffnungszeiten ab 2026:
Zutritt für Saisonkartenbesitzer (Gerasdorfcard)
Mai 6:00-20:00 Uhr
Juni, Juli, August 6:00-21:00 Uhr
September 7:00-20:00 Uhr
Öffnungszeiten Kassa für den Erwerb von Tageskarten ab 2026
Mai bis September: 9.00-18.00 Uhr
Zutrittsregeln 2026
Auch im Jahr 2026 bleibt die höchstzulässige Besucherzahl am Gerasdorfer Badeteich mit 1.500 gleichzeitig am Badeteich anwesenden Personen gleich.
Die Anzahl der Tageskarten wird auf maximal 400 Tageskarten festgesetzt.
Liegegaragen & Kabanen - Anmeldung 2026
Die Vergabemodalität der Liegegaragen und Kabanen am Badeteich Gerasdorf wird auch 2026 durch einen Zufallsgenerator erfolgen. So soll eine möglichst faire Vergabe der Liegegaragen garantiert werden.
Liegegaragen und Kabanen sind ausschließlich in Kombination mit einem durch die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien zur Verfügung gestellten Schloss zu verwenden. Die Liegegaragen und Kabanen werden jährlich neu vergeben. Die Anmeldung für die Vergabe ist online von 23.03.2026 bis zum 10.04.2026 auf der Homepage möglich.
Sollten Sie Hilfe bei der Online-Registrierung benötigen, können Sie uns gerne unter 02246/2272 kontaktieren.
Liegegaragen
Liegegarage Gesamtbetrag: € 30,- davon € 20,- für die Liegegarage und € 10,- Kaution. Die Kaution wird bei Rückgabe des Schlüssels inklusive Schloss am Saisonende (30.09.2026) retourniert. Bei der Anmeldung kann der Bereich ausgewählt werden, in welchem Sie eine Liegegarage möchten, die Auswahl einer bestimmten Nummer ist nicht möglich.
Kabanen
Auch dieses Jahr gibt es wieder die Möglichkeit zur Anmietung einer von 15 Kabanen (ca. 1,60m x 1,60m) ab 1. Mai 2026 für Gerasdorfcard-Besitzer am Badeteich zu je € 200,- pro Saison.
Zuteilung & Bezahlung
Nach erfolgter Zuteilung durch den Zufallsgenerator werden Sie schriftlich verständigt. Bei Abholung des Schlosses und Bezahlung der jeweiligen Gebühr in der Abteilung Bürgerservice im Rathaus ist eine gültige Gerasdorfcard vorzuweisen. Sollte keine gültige Gerasdorfcard für 2026 vorhanden sein, so kann keine Liegengarage bzw. Kabane vergeben werden.
BADETEICHORDNUNG
des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Gerasdorf
für die Badeanlage in der Teichgasse
§ 1
Der Badeteich der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien wurde zum Wohle der Bevölkerung der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien geschaffen und soll den Besuchern Möglichkeiten zur ruhigen Erholung, körperlichen Ertüchtigung und gesunden Ausgleich bieten. Um dies zu erreichen, werden alle Badegäste angewiesen, diese Badeordnung zu befolgen.
§ 2
Der Eintritt ist ausschließlich nur jenen Personen gestattet, die eine Berechtigungskarte erworben haben. Der Badeteich der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ist somit für einen eingeschränkten Personenkreis zugänglich und deshalb als nichtöffentlich anzusehen. Der Zutritt kann Betrunkenen und Randalierern, Personen mit ansteckenden und Ekel erregenden Krankheiten oder mit offenen Wunden verwehrt werden.
§ 3
Die Inhaber der Berechtigungskarte nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Aufsichtspflicht für alle Personen, die irgendeiner Sorgepflicht im Sinne des § 21 ABGB (z.B. Kinder, Entmündigte) unterliegen, beim Erziehungsberechtigten liegt. Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist der Eintritt nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet.
§ 4
Hunde dürfen auf das Gelände des Badeteichs nicht mitgenommen werden. Ausgenommen davon sind Therapiehunde aufgrund einer schriftlichen Genehmigung der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien während ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung (Einsatz und Ausbildung), wobei diese Hunde lediglich auf das Gelände, nicht jedoch in das Wasser dürfen.
§ 5
Kraftfahrzeuge, Krafträder oder sonstige Fahrzeuge dürfen auf dem Badeareal weder betrieben, noch abgestellt werden. Fahrräder sind auf dem hierfür vorgesehenen Platz abzustellen.
§ 6
Im Badeteich ist die Benutzung von aufblasbaren Kinderschlauchbooten mit einer Maximallänge von 1,50 m Außenkante erlaubt. Größere Boote sowie Stand Up Paddle dürfen in die Badeanlage nicht mitgenommen werden
§ 7
Das Waschen mit Seife am Strand ist verboten.
§ 8
Abfälle aller Art dürfen nur in den dafür bestimmten Abfallbehältern entsorgt werden. Das Wegwerfen von Papieren, Speiseresten und insbesondere von Gegenständen, durch welche Personen verletzt werden könnten, ist strengstens untersagt.
§ 9
Die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien haftet nicht für Verletzungen, die Badebesucher aus eigenem oder Verschulden anderer erleiden. Sie haftet ferner nicht für Geld oder Wertgegenstände der Badegäste.
§ 10
Für die Beschädigung der Badeanlagen, der Baulichkeiten und der Einfriedung sowie der Einrichtungsgegenstände haftet der den Schaden Verursachende nach den Bestimmungen des ABGB.
§ 11
Jedes Verhalten (Lärmen, Schreien, lautes Spielen von Radios, Fußball spielen u.a.m.), das geeignet ist, bei den Badegästen Anstoß zu erregen, ist nicht gestattet.
§ 12
Das Verunreinigen des Badeteiches jeder Art ist untersagt.
§ 13
Die Mitnahme und der Gebrauch von leicht brennbaren Stoffen (Benzin, Spiritus usw.) ist untersagt.
§ 14
Die Badeanlage der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ist eine Gesundheits- und Sozialeinrichtung und daher von jedem Besucher schonend zu behandeln.
§ 15
Personen, die sich nicht an die Bestimmungen dieser Badeordnung halten, können nach Ermahnung aus der Badeanlage verwiesen werden und der Berechtigungskarte verlustig erklärt werden, unbeschadet einer Strafverfolgung nach dem Strafgesetz sowie einer zivilrechtlichen Schadenshaftung.
§ 16
Das Erreichen der maximalen Besucheranzahl wird durch das Aufziehen einer roten Fahne oder durch andere elektronische Anzeigen erkenntlich gemacht. In diesem Fall ist der Zutritt untersagt.
§ 17
Liegebetten dürfen nicht am Zaun des Badeteichs angekettet oder abgestellt werden. Die Lagerung hat ausschließlich in den dafür vorgesehenen Garagen zu erfolgen.
Zu Saisonbeginn stellt die Gemeinde gegen eine Gebühr ein Schloss samt Schlüssel zur Verfügung.
§ 18
Das Schwimmen mit Alltagskleidung ist strikt untersagt. Die Badeanlage darf ausschließlich mit üblicher, hygienisch einwandfreier Badekleidung (z. B. Badeanzug, Bikini, Badehose u. dgl.) benutzt werden.
Der Bürgermeister
Mag. Dietmar Ruf