Liebe Gerasdorferinnen und Gerasdorfer!
Erweiterung der Kurzparkzone: Ihre Meinung zählt! Stimmen Sie mit!
In den vergangenen Jahren ist ein zunehmender Parkdruck auf öffentlichen Flächen in unserer Stadt festzustellen. Dies führt vermehrt zu Parkplatzproblemen und sorgt für Ärger bei Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Aufgrund der Einführung des Wiener Parkpickerls hat sich die Situation weiter verschärft und es sind nun noch mehr ortsfremde Fahrzeuge als bisher in Teilen unserer Gemeinde wahrzunehmen.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat als mögliche Lösung das Modell einer flächendeckenden gebührenfreien Kurzparkzone in dem betroffenen Gebiet angedacht. Die rechtliche Rahmenbedingung ermöglicht es, Ausnahmegenehmigungen für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Gerasdorf bei Wien zu erteilen und gleichzeitig das Dauerparken zu verhindern.
Uns war es wichtig, dass man solch eine weitreichende Entscheidung nicht ohne Einbindung der betroffenen Bürger trifft, weshalb wir diese Bürgerbefragung initiiert haben.
Die „gebührenfreie Kurzparkzone“ könnte auf die folgenden Gebiete ausgeweitet werden:
Oberlisse, Gerasdorf Ort sowie Ostbahn-, Schmid- und Sparkassengasse.
Bürgerbefragung: Ihre Meinung zählt! Stimmen Sie mit!
Von 27.04. bis 13.05.2026 ist die Teilnahme an der Bürgerbefragung während der Öffnungszeiten persönlich im Rathaus (Kirchengasse 2) möglich. Die Abgabe des Stimmzettels erfolgt durch Einwurf in eine versperrte Urne.
Teilnahmeberechtigt sind alle wahlberechtigten Personen*, welche am Stichtag (31. März 2026) in den betroffenen Straßen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!
(*Wahlberechtigt nach der NÖ Gemeinderatswahlordnung sind alle Österreicher und EU-Ausländer über 16 Jahre)
Gebührenfreie Kurzparkzone
Unser Vorschlag einer „gebührenfreien Kurzparkzone“ soll von Montag bis Freitag werktags zwischen 08:00 Uhr und 22:00 Uhr mit einer maximalen Parkdauer von drei Stunden verordnet werden. Das bedeutet, dass in diesem Zeitraum mit einer Parkuhr kostenlos geparkt werden kann.
Die „gebührenfreie Kurzparkzone“ soll auf die folgenden Gebiete ausgeweitet werden: Oberlisse, Gerasdorf Ort & die Ostbahngasse (inkl. Schmid- und Sparkassengasse)
Oberlisse, Gerasdorf Ort und Ostbahngasse: Betroffene Straßenzüge sind rot markiert
Ausnahmegenehmigungen:
Eine Ausnahmegenehmigung kann auf Antrag für das Abstellen eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges für die Dauer von zwei Jahren für folgenden Personenkreis genehmigt werden:
a) Personen, die in diesem Gebiet ihren Hauptwohnsitz haben und Zulassungsbesitzerinnen bzw. Zulassungsbesitzer oder Nutzungsberechtigte (z. B. Firmenfahrzeug) eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges sind.
b) Gewerbetreibende, die in diesem Gebiet einen Betriebsstandort haben und Zulassungsbesitzerinnen bzw. Zulassungsbesitzer eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges sind.
c) Personen, die in diesem Gebiet ihren Arbeitsplatz haben und Zulassungsbesitzerinnen bzw. Zulassungsbesitzer oder Nutzungsberechtigte (z. B. Firmenfahrzeug) eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges sind.
d) Für Tourismus- und Beherbergungsbetriebe können Ausnahmegenehmigungen gemäß § 43 Abs. 2a StVO 1960 maximal in der Höhe der Bettenanzahl beantragt werden.
Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung belaufen sich derzeit auf € 21,00 gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 GebG 1957 und € 43,80 gemäß II Tarif B III Z 12 NÖ Gemeinde Verwaltungsabgabentarif 2026. Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von € 64,80 für 2 Jahre.
Diese Regelung stellt im Vergleich zu anderen Parkraumbewirtschaftungsmodellen eine kostengünstige Variante dar.
Für Fragen zur Erweiterung der gebührenfreien Kurzparkzone stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauabteilung der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien gerne zur Verfügung.
Link: Informationen zur bestehenden Gerasdorfer Kurzparkzone