Fundamt

Fundgegenstände werden im Bürgerservice entgegengenommen und aufbewahrt.

Allgemeine Informationen

Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund bei der zuständigen Behörde zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben.

Gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind, sind ebenfalls bei der zuständigen Behörde abzugeben.

Die Fundbehörden versuchen, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können. In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at " werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.

Die Finderin/der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn bzw. Eigentum.

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei zuständig.


Verlustanzeige

Verlustanzeigen werden im Bürgerservice geschrieben.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, sollten Sie eine Verlustanzeige machen. Damit ist gewährleistet, dass Sie als rechtmäßige Besitzerin/rechtmäßiger Besitzer den Gegenstand zurückbekommen, wenn er gefunden wird.

Ausnahme: Bei Schieß- und Sprengmitteln ist der Verlust bei einer Dienststelle der Polizei anzuzeigen. Ebenso muss der Verlust des Führerscheins oder einer Kennzeichentafel bei der Polizei gemeldet werden. Im Falle des Verlustes der Zulassungsbescheinigung reicht eine Erklärung über den Verlust gegenüber der Zulassungsstelle aus.

Bei Verlust von Waffenpass und Waffenbesitzkarte kann der Verlust auch bei der Waffenbehörde angezeigt werden.

Bei Verlust von PersonalausweisReisepassIdentitätsausweisWaffenpass oder Waffenbesitzkarte ist keine Anzeige vorgeschrieben. Falls Sie doch eine Anzeige erstatten möchten, können Sie dies bei der Fundbehörde erledigen.

Im Fall des Verlustes einer waffenrechtlichen Urkunde stellt die zuständige Sicherheitsbehörde (z.B. Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft) oder Sicherheitsdienststelle (Polizeiinspektion) der Betroffenen/dem Betroffenen eine Bestätigung aus. Diese Bestätigung ersetzt die verlorene waffenrechtliche Urkunde für 14 Tage (ab dem Tag der Anzeige) bzw. bis zur Ausstellung einer Ersatzurkunde (falls diese beantragt wurde).


Hinweis: Wenn Sie den Verdacht haben oder wissen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, erstatten Sie eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei.


Kosten: Verlustanzeige: Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro


Plattform für das Fundwesen


·         Fundamt Online


In dieser Datenbank finden Sie weiterführende Informationen zum Thema "Verloren/Gefunden".

Zuständig