Haftpflichtversicherung für alle Hunde & Anhebung der Hundeabgabe

Hunde

Haftpflichtversicherung: Pflicht für alle Hunde

NÖ Hundehaltegesetz: Mit 1. Juni 2025 endet die Übergangsfrist für den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Hundehalter. Damit muss der verpflichtende Nachweis mit mindestens EUR 725.000,- Deckungssumme für Personen- und Sachschäden erbracht werden.

Die Versicherungspflicht gilt für alle Hunde, auch bereits gehaltene. 

Der Versicherungsschutz ist bei der Gemeinde vorzulegen und kann durch eine eigene Hundehaftpflicht oder gleichartige Versicherung mit mind. Deckungssumme von EUR 725.000,- erfüllt werden.

Vorlage des Nachweises: Bitte übermitteln Sie - sofern dieser der Gemeinde nicht bereits vorliegt - einen entsprechenden Nachweis über die Mindestversicherungssumme von EUR 725.000,- pro Hund an: buergerservice@gerasdorf-wien.gv.at

Weitere Informationen: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
oder Tel. 02246/2272-2036


Anhebung der Hundeabgabe 2025 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde hat in seiner Sitzung am 22.04.2025 einstimmig beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundehaltergesetztes 1979, in der derzeit geltenden Fassung, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu entheben (Angleichung der Abgabe an die Städte Korneuburg und Stockerau):

  • Nutzhunde jährlich pro Hund: € 6,54
  • Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotentzial und auffällige Hunde nach §§2 u. 3. NÖ Hundehaltergesetz jährlich pro Hund: € 99,00
  • alle übrigen Hunde jährlich: € 49,00

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

26.05.2025

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