Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 beschädigt wurden.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.06.2025 eingebracht werden.
Alle Informationen & Antragstellung unter www.hochwasserzuwendung.at
Es gibt zwei Arten von Zuwendungen, die beantragt werden können:
1. Wohnraumerhaltung: Diese Zuwendung richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz vom Hochwasser betroffen war, wobei Schäden durch Überflutung im Wohnraum des Hauptgebäudes entstanden sind.
2. Wohnraumbeschaffung: Diese Zuwendung richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz aufgrund einer hochwasserbedingten Überflutung nicht bewohnbar war/ist und die ein Ersatzquartier beziehen mussten.
Voraussetzungen:
- Es liegt bzw. lag eine unwetterkatastrophenbedingte Überflutung von Räumlichkeiten im Wohnraum des Hauptwohnsitzes vor (Nicht: Sanierung von Kellerräumlichkeiten oder Nebengebäuden).
- Es besteht ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem Hochwasserereignis vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 und dem Schaden, der im Wohnraum der Wohneinheit entstanden ist.
- Der Schaden wurde beim Katastrophenfonds gemeldet.
Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung
Pro Schadensstandort/Hauptwohnsitz kann sowohl für „Wohnraumbeschaffung“ als auch für „Wohnraumerhaltung“ je ein Antrag auf Zuwendung gestellt werden.
Für die Beantragung beider Zuwendungen sind demnach zwei getrennte OnlineAnträge bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) zu stellen.
Alle Informationen & Antragstellung unter www.hochwasserzuwendung.at