Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums

Hochwasserzuwendung

Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 beschädigt wurden.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel eingebracht werden.

Die Antragstellung auf die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums für Privathaushalte wird bis 02.09.2025 verlängert

Alle Informationen & Antragstellung unter www.hochwasserzuwendung.at


Es gibt zwei Arten von Zuwendungen, die beantragt werden können: 

1. Wohnraumerhaltung: Diese Zuwendung richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz vom Hochwasser betroffen war, wobei Schäden durch Überflutung im Wohnraum des Hauptgebäudes entstanden sind. 

2. Wohnraumbeschaffung: Diese Zuwendung richtet sich an Personen, deren Hauptwohnsitz aufgrund einer hochwasserbedingten Überflutung nicht bewohnbar war/ist und die ein Ersatzquartier beziehen mussten.


Voraussetzungen: 

  • Es liegt bzw. lag eine unwetterkatastrophenbedingte Überflutung von Räumlichkeiten im Wohnraum des Hauptwohnsitzes vor (Nicht: Sanierung von Kellerräumlichkeiten oder Nebengebäuden). 
  • Es besteht ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem Hochwasserereignis vom 12.09.2024 bis zum 17.09.2024 und dem Schaden, der im Wohnraum der Wohneinheit entstanden ist. 
  • Der Schaden wurde beim Katastrophenfonds gemeldet.

Ablauf von der Beantragung bis zur Auszahlung 

Sie können noch bis 02.09.2025 unter www.hochwasserzuwendung.at Anträge stellen.

Sie können diese Zuwendung ergänzend zu bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hochwasserhilfen beantragen.

Für die Beantragung beider Zuwendungen stellen Sie zwei getrennte Online-Anträge.

Sollte Ihnen die Antragstellung online nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der Hochwasserzuwendung unter +43 1 /31 6 31-727.

Alle Informationen & Antragstellung unter www.hochwasserzuwendung.at

06.05.2025

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