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Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien beschließt aufgrund der Bestimmun gen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:
1. für Nutzhunde jährlich, pro Hund: € 6,54
2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 u.3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich, pro Hund: € 99,--
3. für alle übrigen Hunde jährlich und pro Hund € 49,--
Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.
Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft. Mit Wirksamkeit dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates vom 1. Mai 2011 außer Kraft.
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