Um die vielfältigen Aufgaben der Gemeindeverwaltung finanzieren zu können, sind Gemeinden ermächtigt gemäß § 8 Finanzverfassungsgesetz Abgaben einzuheben. Diese haben alle ihre Grundlage in den verschiedensten Landesgesetzen.
Von der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien werden insbesondere folgende Abgaben, Steuern und Gebühren eingehoben: