Katastrophenbeihilfe für Private

Wasserschaden

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser entstanden sind. Dazu richten Sie ein formloses Schreiben an die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien: bauamt@gerasdorf-wien.gv.at oder per Post (Kirchengasse 2, 2201 Gerasdorf bei Wien)

Folgende Informationen sollten auf dem Schreiben enthalten sein:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse der betroffenen Liegenschaft 
  • Telefonnummer
  • Mailadresse, falls vorhanden

Zur Erfassung der Katastrophenschäden und zur Feststellung der Schadenshöhe bildet die Gemeinde eine Schadenserhebungskommission und vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Schadensaufnahme. 

Weitere Details zum NÖ Katstrophenhilfefonds:
https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html

Die Unterstützung aus dem Katastrophenfonds kann bis zu 20 % der anerkannten Schadenssumme betragen. In besonderen Härtefällen ist nach einer Einzelfallprüfung (Vorlage Einkommensnachweis) auch eine höhere Unterstützung möglich.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Beihilfe! Nicht alle Schäden können eingereicht werden. 
  • Dokumentieren Sie die entstandenen Schäden so genau wie möglich mit Fotos, insbesondere betroffene Räume und den Wasserhöchststand. Falls Sie mit den Aufräumarbeiten bereits begonnen haben, ist es besonders wichtig, den ursprünglichen Schaden sorgfältig zu dokumentieren. Diese Informationen und Dokumentationen sind für die Bearbeitung der Schadensmeldungen von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Datenobergrenze von 30 MB hin.
  • Aufgrund der Vielzahl an Schadensmeldungen sind die Bausachverständigen in der Region derzeit stark ausgelastet. Daher kann es zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen. 
  • Sollten Sie in der Zwischenzeit ein Schadensgutachten von Ihrer Versicherung erhalten, lassen Sie uns bitte eine Kopie der Unterlagen zukommen.

18.09.2024

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