Die Aufschließungsabgabe stellt einen Kostenbeitrag zu den Straßenbaukosten (für die Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung dar).
Soll ihr Haus in die Wasserleitung und/oder an das Kanalnetz der Stadtgemeinde Gerasdorf angeschlossen werden, kommen auch hier Abgaben zur Vorschreibung.