Kurzparkzone

PARKEN IN GERASDORF BEI WIEN

Kontaktdaten Überwachungsfirma (WSD):

Tel.: 0660 / 533 53 52
E-Mail: schmidt.r@wsd-gmbh.at

Zeitlicher Geltungsbereich:

MO-FR (werktags) 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Parkdauer 2 Stunden (gebührenfrei mit Parkscheibe)

Örtlicher Geltungsbereich:


Kurzparkzone 1

Kurzparkzone 2

Kurzparkzone 3 

Kurzparkzone 4

  • Konrad-Prantl-Gasse 2-18 & 1-17
  • Michael-Glaser-Gasse 2-18 & 1-15
  • Katzengrubergasse 19, 21, 23, 32, 34, 36, 38, 40
  • Rohrergasse 2-50

Ausnahmegenehmigungen:

Auf Antrag erhalten bestimmte Personen eine Parkerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren zum Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5t in einer oder mehreren Kurzparkzone innerhalb der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien. Hierfür sind Verwaltungsabgaben in Höhe von EUR 24,80 zu entrichten.

  • BewohnerInnen
    Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, die innerhalb einer Zone wohnen und dort den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben erhalten online oder im Rathaus in der Abteilung Bürgerservice eine zeitlich unbeschränkte Ausnahmegenehmigung zum Parken. Je Person kann maximal eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Der Antragsteller muss Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer des Fahrzeuges sein oder ein Fahrzeug von seinem Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen haben.

Für die Antragstellung im Rathaus sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag

Hier kommen Sie direkt zum Online-Antrag.

Indem Sie den Link "Hier kommen Sie direkt zum Online-Antrag." klicken, willigen Sie zugleich ein, dass Ihre Daten zum Zwecke der Eingabe im Online-Formular an Microsoft übermittelt werden. Soweit Sie eine solche Verarbeitung verhindern möchten, klicken Sie bitte auf „Hier das Formular zum Download.“ und laden einfach das Formular im pdf-Format herunter. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.gerasdorf-wien.gv.at/system/web/datenschutz.aspx abrufbar.

Hier das Formular zum Download.

Der Antrag kann im Rathaus täglich zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
Mo, Mi: 7:30-12:00 Uhr, Di, Do: 7:30-19:00 Uhr


  • Betriebe
    erhalten im Rathaus in der Abteilung Bürgerservice eine zeitlich beschränkte Ausnahmegenehmigung für eine bzw. mehrere Kurzparkzonen für die auf den Betrieb zugelassenen oder geleasten Fahrzeuge, wenn die Tätigkeit des Antragstellers ohne Bewilligung erheblich erschwert oder unmöglich wäre. Der Antrag kann für mehrere Fahrzeuge gestellt werden. Je ausgestellter Ausnahmegenehmigung sind Verwaltungsabgaben in Höhe von EUR 24,80 zu zahlen.
    • Betriebe mit einem Betriebsstandort innerhalb einer Gebietsabgrenzungszone in der Stadtgemeinde Gersdorf bei Wien oder
    • Betriebe, die außerhalb des Betriebsstandortes innerhalb einer Gebietsabgrenzungszone innerhalb der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien Tätigkeiten zu erbringen haben (z.B. Pflegepersonal, Handwerker).

Für die Antragstellung im Rathaus sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbildausweis
  • GISA-Auszug
  • Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag

Hier das Formular zum Download.

Der Antrag kann im Rathaus täglich zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
Mo, Mi: 7:30-12:00 Uhr, Di, Do: 7:30-19:00 Uhr


  • Beschäftigte
    Personen, die innerhalb einer Gebietsabgrenzungszone in der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ständig tätig sind, erhalten eine zeitlich beschränkte Ausnahmegenehmigung für eine oder mehrere Kurzparkzonen für die auf Sie zugelassenen oder geleasten Fahrzeuge, wenn die Tätigkeit des Antragstellers ohne Bewilligung erheblich erschwert oder unmöglich wäre. Je Person kann maximal eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

Für die Antragstellung im Rathaus sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Lichtbildausweis
  • Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag
  • Arbeitgeberbestätigung (siehe Formular)

Hier das Formular zum Download.

Der Antrag kann im Rathaus täglich zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
Mo, Mi: 7:30-12:00 Uhr, Di, Do: 7:30-19:00 Uhr


Überwachung durch Kontrollorgane: 

Die Kurzparkzonen und generell die Einhaltung der StVO werden in Zukunft von externen Kontrollorganen überwacht. Bitte beachten Sie, dass in den Wegen das Parken nur innerhalb der Bodenmarkierungen zulässig ist.


Q&A Kurzparkzone 

Sie haben noch Fragen?


Wo/Wie kann ich um eine digitale Parkerlaubnis ansuchen?

Wie sieht das „Parkpickerl“ aus?

Wer bekommt nach Antragsstellung eine Ausnahmegenehmigung?

Was muss ich zur Antragsstellung mitnehmen?

Wie viel kostet die Ausnahmegenehmigung?

Für die Ausfertigung des begleitenden Bescheides fallen folgende Abgaben an:

14,30 € Bundesabgabe (gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957, BGBl. 267/1957, i.d.g.F.)
10,50 € Verwaltungsabgabe (gemäß A TP 1 NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2024, LGBl. Nr.70/2022, i.d.g.F.)
24,80 € Gesamtkosten

Der zugesendete Bescheid dient gleichzeitig als Rechnung – die Zahlungsinformation (IBAN und Verwendungszweck) befindet sich im Bescheid.

Dürfen BesucherInnen in der Kurzparkzone parken?

Ich habe ein neues Kennzeichen. Wie lautet die weitere Vorgangsweise?