PARKEN IN GERASDORF BEI WIEN
Kontaktdaten Überwachungsfirma (WSD):
Tel.: 0660 / 533 53 52
E-Mail: schmidt.r@wsd-gmbh.at
Zeitlicher Geltungsbereich:
MO-FR (werktags) 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Parkdauer 2 Stunden (gebührenfrei mit Parkscheibe)
Örtlicher Geltungsbereich:
- Grenzweg 78-102
- Stammersdorfer Straße 252-292 & 275-327
- Andreas Hofer-Weg 2-16 & 1-29
- Gerasdorfer Straße 334-370 & 201-235
- Girardiweg 1, 4, 5, 6, 7, 8
- Grillparzerweg 2-12 & 1-17
- Jägerweg 2-28 & 1-23
- Schillerweg 2-16 & 1-15
- Schönherrweg 2-18 & 1-21
- Bahnstraße 2-26 & 1-11
- Kirchengasse 2-20 & 1-17
- Peter-Paul-Straße 2-52 & 1-15
- Süßenbrunner Straße 2
- Verbindungsgasse 4 & 3
- Konrad-Prantl-Gasse 2-18 & 1-17
- Michael-Glaser-Gasse 2-18 & 1-15
- Katzengrubergasse 19, 21, 23, 32, 34, 36, 38, 40
- Rohrergasse 2-50
Ausnahmegenehmigungen:
Auf Antrag erhalten bestimmte Personen eine Parkerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von zwei Jahren zum Parken von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von maximal 3,5t in einer oder mehreren Kurzparkzone innerhalb der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien. Hierfür sind Verwaltungsabgaben in Höhe von EUR 24,80 zu entrichten. (ab 01.01.2025 € 25,20)
- BewohnerInnen
Personen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr, die innerhalb einer Zone wohnen und dort den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen haben erhalten online oder im Rathaus in der Abteilung Bürgerservice eine zeitlich unbeschränkte Ausnahmegenehmigung zum Parken. Je Person kann maximal eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Der Antragsteller muss Zulassungsbesitzer oder Leasingnehmer des Fahrzeuges sein oder ein Fahrzeug von seinem Arbeitgeber auch zur privaten Nutzung überlassen bekommen haben.
Für die Antragstellung im Rathaus sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbildausweis
- Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag
Hier kommen Sie direkt zum Online-Antrag.
Indem Sie den Link "Hier kommen Sie direkt zum Online-Antrag." klicken, willigen Sie zugleich ein, dass Ihre Daten zum Zwecke der Eingabe im Online-Formular an Microsoft übermittelt werden. Soweit Sie eine solche Verarbeitung verhindern möchten, klicken Sie bitte auf „Hier das Formular zum Download.“ und laden einfach das Formular im pdf-Format herunter. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.gerasdorf-wien.gv.at/system/web/datenschutz.aspx abrufbar.
Hier das Formular zum Download.
Der Antrag kann im Rathaus täglich zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
Mo, Mi: 7:30-12:00 Uhr, Di, Do: 7:30-19:00 Uhr
- Betriebe
erhalten im Rathaus in der Abteilung Bürgerservice eine zeitlich beschränkte Ausnahmegenehmigung für eine bzw. mehrere Kurzparkzonen für die auf den Betrieb zugelassenen oder geleasten Fahrzeuge, wenn die Tätigkeit des Antragstellers ohne Bewilligung erheblich erschwert oder unmöglich wäre. Der Antrag kann für mehrere Fahrzeuge gestellt werden. Je ausgestellter Ausnahmegenehmigung sind Verwaltungsabgaben in Höhe von EUR 24,80 zu zahlen.- Betriebe mit einem Betriebsstandort innerhalb einer Gebietsabgrenzungszone in der Stadtgemeinde Gersdorf bei Wien oder
- Betriebe, die außerhalb des Betriebsstandortes innerhalb einer Gebietsabgrenzungszone innerhalb der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien Tätigkeiten zu erbringen haben (z.B. Pflegepersonal, Handwerker).
Für die Antragstellung im Rathaus sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbildausweis
- GISA-Auszug
- Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag
Hier das Formular zum Download.
Der Antrag kann im Rathaus täglich zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
Mo, Mi: 7:30-12:00 Uhr, Di, Do: 7:30-19:00 Uhr
- Beschäftigte
Personen, die innerhalb einer Gebietsabgrenzungszone in der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien ständig tätig sind, erhalten eine zeitlich beschränkte Ausnahmegenehmigung für eine oder mehrere Kurzparkzonen für die auf Sie zugelassenen oder geleasten Fahrzeuge, wenn die Tätigkeit des Antragstellers ohne Bewilligung erheblich erschwert oder unmöglich wäre. Je Person kann maximal eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Für die Antragstellung im Rathaus sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Lichtbildausweis
- Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag
- Arbeitgeberbestätigung (siehe Formular)
Hier das Formular zum Download.
Der Antrag kann im Rathaus täglich zu folgenden Öffnungszeiten gestellt werden:
Mo, Mi: 7:30-12:00 Uhr, Di, Do: 7:30-19:00 Uhr
Überwachung durch Kontrollorgane:
Die Kurzparkzonen und generell die Einhaltung der StVO werden in Zukunft von externen Kontrollorganen überwacht. Bitte beachten Sie, dass in den Wegen das Parken nur innerhalb der Bodenmarkierungen zulässig ist.
Q&A Kurzparkzone
Sie haben noch Fragen?
Privathaushalt
- Digital: auf dieser Website
- Rathaus Gerasdorf bei Wien (Bürgerservice)
Firmen/ständig tätige Personen
- Rathaus Gerasdorf bei Wien (Bürgerservice)
Die Ausnahmegenehmigung wird in Form einer „digitalen Parkerlaubnis“ für ein bestimmtes Kfz-Kennzeichen erteilt. Das Überwachungsorgan prüft anhand des Kfz-Kennzeichens, ob dazu eine gültige Ausnahmegenehmigung besteht. Der begleitende Bescheid zur „digitalen Parkerlaubnis“ dient als Nachweis der verwaltungsbehördlichen Erledigung und enthält gleichzeitig eine Zahlungsinformation. Bitte bewahren Sie Ihren Bescheid gut auf.
Eine Ausnahmegenehmigung für ein zeitlich uneingeschränktes Parken mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3.500 kg kann beantragt werden von:
- BewohnerInnen ab dem vollendeten 17. Lebensjahr mit Wohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen erfüllen. (§ 45 Abs. 4 StVO [1], i.d.R. Hauptwohnsitz)
- Betrieben, mit einem Betriebsstandort innerhalb der Gebietsabgrenzung, die die Voraussetzung des § 45 Abs. 4a StVO [2] erfüllen.
- Personen, die innerhalb der Gebietsabgrenzung ständig tätig sind oder Tätigkeiten außerhalb des Betriebsstandortes – z.B. „fahrende Werkstätten“ innerhalb der Gebietsabgrenzung zu erbringen haben und die Voraussetzung des § 45 Abs. 4a StVO [3] erfüllen.
Privathaushalt
- Lichtbildausweis
- Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag
Betriebe
- Lichtbildausweis
- Zulassungsschein bzw. Leasingvertrag
- GISA Auszug
Ständig tätige Personen
- Lichtbildausweis
- Zulassungsschein bzw. Nachweis Leasingnehmer
- Bestätigung vom Arbeitgeber inkl. Angabe der erforderlichen Uhrzeit
Für die Ausfertigung des begleitenden Bescheides fallen folgende Abgaben an:
14,30 € Bundesabgabe (gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957, BGBl. 267/1957, i.d.g.F.)
10,50 € Verwaltungsabgabe (gemäß A TP 1 NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2024, LGBl. Nr.70/2022, i.d.g.F.)
24,80 € Gesamtkosten
AB 01.01.2025:
14,30 € Bundesabgabe (gemäß § 14 TP 6 Abs. 1 Gebührengesetz 1957, BGBl. 267/1957, i.d.g.F.)
10,90 € Verwaltungsabgabe (gemäß A TP 1 NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2025, LGBl. Nr.70/2022, i.d.g.F.)
25,20 € Gesamtkosten
Der zugesendete Bescheid dient gleichzeitig als Rechnung – die Zahlungsinformation (IBAN und Verwendungszweck) befindet sich im Bescheid.
BesucherInnen dürfen ihr Kfz innerhalb der Kurzparkzone für maximal 2 Stunden abstellen. Die Ankunftszeit ist mittels Parkscheibe (Parkuhr), die gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss, nachzuweisen. Beim Einstellen der Ankunftszeit darf auf die nächste volle Viertelstunde aufgerundet werden (z.B. Ankunft 10:07 Uhr à Parkscheibe: 10:15 Uhr).
Sobald ein Bestandteil des Bescheides (zB Kennzeichen) geändert wird, ist durch die Verwaltung ein neuer Bescheid auszustellen. Dabei fällt die Verwaltungsabgabe von 24,80 € erneut an