NÖ impft - Aktuelle Informationen

NÖ impft

Eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus ist der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Darum ist es wichtig, sich durch eine Impfung zu schützen. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und kostenlos

Auf der Website www.impfung.at gibt es alle aktuellen Infos zu den COVID-19-Impfstoffen, über den weiteren Ablauf und die Impfstellen in Niederösterreich.  Die Internetseite des NÖ Notrufes wird laufend erweitert.


Impfung ohne Termin

Um sich eine Impfung ohne Termin „abzuholen“ gibt es in Niederösterreich mehrere ganz unkomplizierte Möglichkeiten:

  • NÖ-Impfbusse: Ab 17. August touren 3 Impfbusse durch Niederösterreich
  • Impfung im Rahmen von diversen ganz unterschiedlichen Aktionen in den NÖ-Gemeinden
  • Impfung bei oder im Rahmen von Messen, Veranstaltungen, Konzerten, Einkaufszentren, ….

TERMINE & FAHRPLAN werden laufend aktualisiert: https://notrufnoe.com/impfbus/


Auffrischungsimpfungen

Seit 1. September finden in Niederösterreich die Corona-Auffrischungsimpfungen gemäß der aktualisierten Anwendungsempfehlung des Gesundheitsministerium statt.

Die Buchung eines Impftermins für Ihre Auffrischungsimpfung ist ganz einfach über die Buchungsplattform von Notruf NÖ möglich.

In welchem Abstand soll die Auffrischungsimpfung erfolgen?

Gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums erhalten folgende Personengruppen (off label) eine weitere Dosis (impfstoffabhängig 2. oder 3. Dosis) in einem Zeitraum von:

Frühestens sechs bis spätestens neun Monate nach Abschluss der vollständigen Immunisierung folgende Risikogruppen
  • Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personen im Alter von ≥ 65 Jahre
  • Personen (ab 12 Jahren unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko oder hohem Risiko
  • Personen, die eine Dosis Johnson&Johnson erhalten haben
  • Personen, die zwei Dosen Astra-Zeneca erhalten haben
Neun bis zwölf Monate nach Abschluss der vollständigen Immunisierung alle anderen Personen über 18 Jahre. Dies gilt auch für folgende Personengruppen: 
  • Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
  • Personal im Gesundheitsbereich
  • Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24-Stunden-Pflege sowie pflegende Angehörige
  • Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität, etc.)

23.02.2021

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