Neuer Sachkundenachweis für Hundehalter

Veröffentlichungsdatum07.07.2026Lesedauer1 Minute
Hund

Neuer Sachkundenachweis für Hundehalter

Seit 1. Juli 2026 gilt österreichweit ein neuer Sachkundenachweis für Personen, die erstmals einen Hund anschaffen möchten. Der Sachkundenachweis muss bereits vor der Anschaffung bzw. Aufnahme eines Hundes absolviert werden und besteht grundsätzlich aus einem Theorieteil sowie einer praktischen Einheit mit dem Hund.

Für Niederösterreich gilt weiterhin der NÖ Hundepass. - Erst wenn ein weiterer Hund vom Hundehalter oder der Hundehalterin im Haushalt aufgenommen wird, ist der Nachweis der allgemeinen Sachkunde zu absolvieren. Wer diesen bis 30. Juni 2027 absolviert, erfüllt damit den Theorieteil des neuen bundesweiten Sachkundenachweises. Die verpflichtende praktische Einheit im Ausmaß von zwei Unterrichtseinheiten muss jedoch zusätzlich nachgeholt werden. Nach dem 30. Juni 2027 gilt ausschließlich der neue Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz.

Vom Praktischen Teil des Sachkundenachweises ist man in Niederösterreich unter gewissen Voraussetzungen ausgenommen. Diese finden Sie unter folgendem Link: (Hundehalterinnen und Hundehalter, die keinen Sachkundekurs absolvieren müssen)
Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel - Land Niederösterreich


Brauche ich einen NÖ Hundepass, wenn ich mir nach dem 1.7.2026 einen Hund neu anschaffe?

Aufgrund der derzeit gültigen Rechtslage ändert sich für die Erbringung der allgemeinen Sachkunde gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz nichts, weder für die Hundehalter noch für die Tierärzte bzw. für die fachkundigen Personen, die die Informationen vermitteln. Dies gilt natürlich auch für die Erbringung der erweiterten Sachkunde gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz.

Wenn ich bereits jetzt Hundebesitzer bin und ich schaffe mir nach dem 1.7.2026 einen Hund an, brauche ich keinen Sachkundenachweis nach dem TSchG (hier gibt es die entsprechende Ausnahmebestimmung), nach dem NÖ Hundehaltegesetz ist jedoch ein Sachkundenachweis vorzulegen. 
NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich (Übergangsbestimmungen)

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien, in der Fachabteilung Bürgerservice.

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