Das Areal des Gerasdorfer Badeteichs ist laut Gemeinderatsbeschluss in der Zeit von 1. Oktober 2024 bis 31. März 2025 über den Haupteingang frei zugänglich.
Der Zutritt zum Badeteichareal ist ausschließlich bei Tageslicht gestattet. Das Areal ist bei Dunkelheit nicht beleuchtet.
Das Betreten des Wassers, insbesondere auch das Betreten einer allfälligen Eisfläche auf dem Wasser, ist verboten.
Schwimmen, Radfahren und Eislaufen sind ausdrücklich untersagt. Weiters gilt ein allgemeines Hundeverbot.
Bitte beachten Sie, dass keine Aufsichtsperson vor Ort ist.