Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Ämter und Behörden
Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
Anmeldung zur Eheschließung
Geburt
Führerschein
Wohnen
Heirat
Bauen
Pension
Todesfall
Gemeindekurier Jänner/Februar 2026Mehr...