Volksbegehren - Eintragungswoche 31.3. – 07.04.2025

Volksbegehren

Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:

Die Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 im Rathaus ohne Voranmeldung unterschrieben werden.

  • Mo:      31.03.             07:30 – 16:00
  • Di:       01.04.              07:30 – 20:00
  • Mi:       02.04.              07:30 – 16:00
  • Do:      03.04.              07:30 – 16:00
  • Fr:        04.04.             07:30 – 16:00
  • Sa:        05.04.             entfällt
  • Mo:      07.04.             07:30 – 16:00

Für den Fall, dass Sie im Rathaus Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Pass, Führerschein) nach.

Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. 


Das Wahlrechtsänderungsgesetz 2023, das am 24. Februar 2023 mit BGBl. I Nr. 7/2023 kundgemacht worden ist, führt durch das sofortige Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen des Volksbegehrengesetzes 2018 bereits hinsichtlich des kommenden Eintragungszeitraumes zu folgenden Neuerungen: 

  • Während eines Eintragungszeitraumes ist ein Offenhalten von Eintragungslokalen an Samstagen nicht mehr erforderlich. 
  • Von Montag bis Freitag sind Eintragungslokale zumindest von 8.00 bis 16.00 Uhr und an einem Werktag (nicht mehr an zwei Werktagen) zusätzlich bis 20.00 Uhr offenzuhalten. 

05.02.2025

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