Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. 

Die Anmeldung der Geburt und Beilegung des Vornamens muss spätestens einen Monat nach der Geburt erfolgen.  

Weitere Informationen: www.help.gv.at

Zuständig

Herbert Ehemoser
Kontaktdaten von Herbert Ehemoser
Herbert Ehemoser
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf
Tel: +43 2246 2272 2060
Fax: +43 2246 2272 2000