Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann bei jeder zuständigen Stelle im Inland beantragt werden. Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.
Die Person, die den Staatsbürgerschaftsnachweis abholt (in der Regel der Antragsteller), muss einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen und volljährig sein.
Weitere Informationen: www.help.gv.at