Hundeabgabe

 

VERORDNUNG  ÜBER DIE EINHEBUNG DER HUNDEABGABE

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien beschließt aufgrund der Bestimmun­ gen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, LGBI. 3702, in der derzeit geltenden Fassung für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt zu erheben:

1.  für Nutzhunde jährlich, pro Hund: € 6,54

2.  für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 u.3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich, pro Hund: € 66,--

3.  für alle übrigen Hunde jährlich und pro Hund
     
a)  für den ersten Hund: € 24,--
     
b)  für den zweiten und jeden weiteren Hund: € 28,--

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spä­ testens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2011 in Kraft. Mit Wirksamkeit dieser Verordnung tritt die Ver­ordnung des Gemeinderates vom 13. Dezember 2010 außer Kraft.