Kindergarten

Der Kindergartenerhalter nimmt auf Antrag der Eltern (Erziehungsberechtigten) im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung Kinder frühestens ab dem vollendeten 2,5. Lebensjahr auf.

Einschreibungen für den Kindergarten finden jeweils im Jänner statt und werden rechtzeitig im Gemeindekurier und auf unserer Homepage bekannt gegeben. 

Die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten erfolgt erst mit Bewilligung der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien.

Gemäß § 18 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetztes 2006 ist Voraussetzung für den Anspruch auf einen Kindergartenplatz im NÖ Landeskindergarten, der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Erziehungsberechtigten im Gemeindegebiet. In Ausnahmefällen (bei Verzug in eine andere Gemeinde) wird bei Kindern die einen NÖ Landeskindergarten im Ortsgebiet bereits besuchen, ein auswärtigen Beitrag von € 140,-- monatlich verrechnet.

Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr kostenlos. Gemäß § 25 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetzes hat der Kindergartenerhalter – die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien – für die Anwesenheit des Kindes in der Erziehungs- und Betreuungszeit von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 17:00 Uhr einen Kostenbeitrag von den Eltern einzuheben. Aufgrund dieses Gesetzes wird der Betrag für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten (Montag bis Freitag von 13:00 bis 17:00 Uhr) nach der zeitlichen Inanspruchnahme durch das Kind wie folgt gestaffelt.

 

Anwesenheit des Kindes pro Monat                    Beitrag monatlich

bis 20 Stunden                                                        €   50,--

bis 40 Stunden                                                        €   70,--

bis 60 Stunden                                                        €   90,--

mehr als 60 Stunden                                               € 100,--

 

Gemäß § 25 Abs. 4 des NÖ Kindergartengesetzes sind Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme nur mit Wirksamkeit Anfang September (Beginn des Kindergartenjahres), mit 1. Dezember, 1.März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig. 

Die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien fördert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 23. November 2016, Eltern (Erziehungsberechtigte), wenn mindestens ein Elternteil (Erziehungsberechtigte/r) und das Kind den Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, das Kind zwischen 13:00 und 17:00 Uhr einen NÖ Landeskindergarten besucht und die weiteren Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen (Formulare liegen im Kindergarten oder Gemeindeamt/Bürgerservice auf).

Zur Anschaffung des Spiel- und Fördermaterials ist gem. § 25 Abs. 6 des NÖ Kindergartengesetzes ein Betrag von € 66,00 halbjährlich zu bezahlen. Dieser Beitrag wird im September und Februar durch die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien eingehoben und dem Kindergarten zur Verfügung gestellt.

 

Der Beitrag für das Mittagessen beträgt € 3,20 pro Portion.


NÖ. Landeskindergärten - Gerasdorf bei Wien - Information

Zuständig

2019-01-Stadtgemeinde Gerasdorf_Birgit low
Kontaktdaten von Birgit Bauer
Birgit Bauer
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf
Tel: +43 2246 2272 2039
Fax: +43 2246 2272 2000