Kindergartenbeiträge

Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 13:00 Uhr kostenlos. Gemäß § 25 Abs. 2 NÖ Kindergartengesetz hat der Kindergartenerhalter – die Stadtgemeinde Gerasdorf b. Wien – für die Anwesenheit des Kindes in der Erziehungs- und Betreuungszeit von Montag bis Freitag zwischen 13:00 und 17:00 Uhr einen Kostenbeitrag von den Eltern einzuheben. Auf Grund dieses Gesetzes wird der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten (Montag bis Freitag von 13:00 bis 17:00Uhr) nach der zeitlichen Inanspruchnahme durch das Kind wie folgt gestaffelt.

Anwesenheit des Kindes pro Monat Beitrag monatlich
bis 20 Stunden € 50,--
bis 40 Stunden € 70,--
bis 60 Stunden € 90,--
mehr als 60 Stunden € 100,-- 

Es besteht die Möglichkeit bei geringem Familieneinkommen um Herabsetzung des Kostenbeitrages bei der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien anzusuchen.

Gemäß § 23 Abs. 3 des Kindergartengesetzes 2006 hat der Kindergartenerhalter entsprechend dem Bedarf der Kinder vor und / oder nach der Bildungszeit eine Erziehungs- und Betreuungszeit im Kindergarten einzurichten, wenn ein Bedarf für mindestens 3 Kinder besteht.

Gemäß § 25 Abs. 4 sind Änderungen der zeitlichen Inanspruchnahme nur mit Wirksamkeit zum Kindergartenbeginn, 1. Dezember, 1. März und zu Beginn der Kindergartenferien zulässig.

Zur Anschaffung des Spiel- und Fördermaterials ist gem. § 25 Abs. 6 NÖ Kindergartengesetz ein Betrag von € 13,20 inkl. Ust monatlich zu bezahlen. Dieser Beitrag wird halbjährlich und zwar € 66,00 im September und im Februar durch die Stadtgemeinde Gerasdorf b. Wien eingehoben und dem Kindergarten zur Verfügung gestellt.

Der Beitrag für das Mittagessen beträgt € 3,20 pro Portion.

Gemäß § 18 Abs. 2 des NÖ Kindergartengesetztes 2006 ist Voraussetzung für den Anspruch auf einen Kindergartenplatz im NÖ Landeskindergarten, der Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Erziehungsberechtigten im Gemeindegebiet. In Ausnahmefällen (bei Verzug in eine andere Gemeinde) wird bei Kindern die einen NÖ Landeskindergarten im Ortsgebiet bereits besuchen, ein auswärtigen Beitrag von € 140,-- monatlich verrechnet.

 

Zuständig