Hundeabgaben und Hundemarke

Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten. Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Hundes muss dieser bei der Stadtgemeinde angemeldet werden. Dies können Sie innerhalb der Amtszeiten im Bürgerservice erledigen. Bitte nehmen sie dazu den Impfpass des Hundes mit. 

Die Hundemarke ist als Dauermarke zu verwenden und hat Gültigkeit solange der Hund bei der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien angemeldet ist. Die Gebühr wird daher für diesen Zeitraum nur einmal eingehoben. Sollte eine Ersatzmarke benötigt werden (z.B.: Verlust, Beschädigung,...), kann gegen die Markengebühr eine Ersatzmarke im Bürgerservice der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien erworben werden. 

Wird der Hund abgemeldet, ist vom Hundehalter die Hundemarke an die Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien zu retournieren. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Grund dafür bei der Abmeldung bekanntzugeben. 

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Hundeabgabe entfällt erst mit der Meldung des Tierbesitzers
 über das Ableben des Hundes.

 

Die Hundeabgabe beträgt:

 Nutzhund:             jährlich                               € 6,54
 Sonstiger Hund:     jährlich                               € 24,-- 
für den 1. Hund
                                                                       € 28,-- 
ab dem 2. Hund
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential:       € 66,--
 Hundemarke:       einmalig                               € 1,--