Gebrauchsabgabe

 Die Gebrauchsabgabe ist eine Abgabe, die von der Gemeinde für die Inanspruchnahme von öffentlichem Grund in der Gemeinde einschließlich seines Untergrundes und des darüber befindlichen Luftraumes vorgeschrieben wird, wenn der Gebrauch über die widmungsmäßigen Zwecke hinausgehen soll.

Dies betrifft zum Beispiel mobile Zeitungsverkaufs- und Zeitungsentnahmeeinrichtungen, standfeste Verkaufshütten, Kioske und dgl., Kanal-, Wasser- und Gasleitungen mit Ausnahme der üblichen Hausanschlüsse, uvm.