Interessentenbeitrag (NÖ Tourismusgesetz)

Der Interessentenbeitrag ist eine sog. gemeinschaftliche Landesabgabe die von im NÖ Tourismusgesetz definierten Gewerbebetrieben zu entrichten und von der Gemeinde einzuheben ist. Vom Abgabenertrag sind 5 % an das Land Niederösterreich abzuführen.

Die Höhe richtet sich nach einem Promillesatz vom Jahresumsatz des zweit vorhergegangenen Jahres, wobei ein Freibetrag von  € 150.000,- und ein Höchstbetrag von  € 1.000.000,00 berücksichtigt werden.

Der Jahresumsatz des Vorvorjahres ist vom Betrieb bis spätestens 31. Mai des darauf laufenden Jahres zu erklären.

Der Abgabensatz ist abhängig von der Ortsklasse, in die die jeweilige Gemeinde aufgrund der Nächtigungszahlen vom Land NÖ eingestuft wurde. Gerasdorf bei Wien wurde ab 01.01.2019 in die Ortsklasse II eingereiht. Daher beträgt der Promillesatz von 0,70 %o bis 1,90 %o (abhängig von der jeweiligen Branche,Datei herunterladen: PDFAbgabengruppenordnung

Gesetzestext:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000632

Formulare