Nächtigungstaxe

Die Nächtigungstaxe ist zur Weiterentwicklung und Förderung des Tourismus zu verwenden. Sie wird von jenen Personen, die im Gemeindegebiet in Gästeunterkünften nächtigen, eingehoben. Von der Entrichtung sind befreit:

·         Personen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr

·         Personen, die aus Anlass des Schulbesuches oder Zivildienstes im Gemeindegebiet nächtigen

·         Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Nächtigungen in Jugendherbergen, Jugend- oder Erholungsheimen oder Ferienlagern, die von einer inländischen Wohlfahrtseinrichtung oder einer inländischen Jugendorganisation betrieben werden.

·         Personen, die als Lehrling nächtigen

·         Asylanten – Fremde, die einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt haben, bei Nächtigungen in Gästeunterkünften

·         Personen in Gästeunterkünften nach einem ununterbrochenem Aufenthalt von 2 Monaten

Die Nächtigungstaxe ist eine Selbstbemessungsabgabe und ist monatlich bis zum 15. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen.
Von der eingehobenen Taxe sind von der Gemeinde 65 % an die NÖ Landesregierung abzuführen.

 

Formulare