Meldeangelegenheiten

Die An-, Ab- und Ummeldung eines Wohnsitzes ist kostenlos.

Der Meldepflichtige hat sich innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftnahme bei der Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung sind ein vollständig ausgefüllter Meldezettel sowie öffentliche Urkunden, aus denen die Identitätsdaten des Meldepflichtigen hervorgehen, erforderlich. Der Meldezettel muss vom Meldepflichtigen und vom Unterkunftgeber unterschrieben sein.

In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig, wenn Sie bereits eine aufrechte Meldung in Österreich besitzen:

·         Wenn Sie nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Freunden wohnen.

·         Wenn Sie vorübergehend im Krankenhaus sind.

Eine Abmeldung (bei der Meldebehörde) kann erforderlich sein, bei:

·         Aufgabe eines Wohnsitzes im Bundesgebiet aufgrund eines Umzuges (das kann in der Regel auch jene Meldebehörde erledigen, bei der Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden)

·         Todesfall (Verstorbene werden von Angehörigen bzw. vom Unterkunftgeber abgemeldet – gilt nur, wenn jemand im Ausland verstorben ist.)

·         Bei Aufgabe einer Unterkunft (Wohnung) - wenn sich der Meldepflichtige selber nicht ab/anmeldet (Unterkunftgeber ist verpflichtet, binnen 14 Tagen die Meldebehörde zu verständigen. Die Meldebehörde leitet ein amtliches Abmeldeverfahren ein).

·         Bei längeren Haftstrafen (Abmeldung erledigt die Haftanstalt).

 

Notwendige Unterlagen

Antragsformular (= Meldezettel, vollständig ausgefüllt. Bei Mietwohnungen auch vom Unterkunftgeber/in unterschrieben)
Reisepass oder amtl. Ausweis
Staatsbürgerschaftsnachweis
Geburtsurkunde
Nachweis über akademische Grade

Ausländische Mitbürger müssen einen Reisepass mitbringen!

Hinweise

Gleichzeitig mit der Anmeldung kann man den bisherigen Wohnsitz abmelden lassen, oder diesen als weiteren Wohnsitz (beachten: zweiter Meldezettel erforderlich, mit Unterschrift des dortigen Unterkunftgebers!) beibehalten.

Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B.: KFZ-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden) begründen kann.

Bitte auch den Gesetzestext auf der Rückseite des Meldezettels beachten.

Für jede Person im Haushalt muss ein eigenes Antragsformular (Meldezettel) ausgefüllt werden. Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Schreib- oder geistig behinderte Menschen müssen von der/dem Unterkunftgeber/in bzw. Sachwalter/in angemeldet werden.

Formulare