Anzeige eines Todesfalls

Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Die "Anzeige des Todes" muss am nächstfolgenden Tag des Todes dem zuständigen Standesamt übermittelt werden.  

Weitere Informationen: www.help.gv.at

Zuständig

Herbert Ehemoser
Kontaktdaten von Herbert Ehemoser
Herbert Ehemoser
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf
Tel: +43 2246 2272 2060
Fax: +43 2246 2272 2000