Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).
Die Abgabe ist eine einmalig zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird entweder bei Erklärung eines Grundstücks oder Grundstücksteiles zum Bauplatz oder bei der erstmaligen Errichtung eines Gebäudes vorgeschrieben.

Eine Ergänzungsabgabe wird fällig, wenn sich das Gesamtausmaß oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert.

 

Die Aufschließungsabgabe berechnet sich folgendermaßen: 

Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz

Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche.
 Der Bauklassenkoeffizient (BKK) ist von der Bauklasse abhängig, welche von der Gebäudehöhe abgeleitet wird. Der BKK bei Bauklasse I und II (bei einer Gebäudehöhe bis 8 Meter) beträgt 1,25.
Der derzeit gültige Einheitssatz (gültig seit 1.9.2020) beträgt € 880,-.

Zuständig