Bauanzeigen

Bei Bauanzeigen genügt die Vorlage einer Skizze und einer Beschreibung in zweifacher Ausführung. Mittels Bauanzeige können nachstehende Bauvorhaben zur Kenntnis genommen werden:

  • Wärmeschutzverkleidung
  • Einfriedungen, die bauliche Anlagen sind oder die gegen öffentliche Verkehrsflächen gerichtet werden
  • Änderungen des Verwendungszwecks von Bauwerken z.B. Umwidmung Garage – Abstellraum
  • Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 400kW für Zentralheizungsanlagen
  • Tragkonstruktion für Funkanlagen
  • Senkgruben mit bis zu einem Fassungsvermögen von 60 m³
  • Aufstellung und Austausch von Wärmeerzeugern
  • Die Aufstellung von Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 50 kW (ausgenommen auf Bauwerken) im Grünland im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Flächenwidmungsplan.

 

Die Aufstellung einer Gerätehütte und eines Gewächshauses im Bauland bis zu einem Ausmaß von 10 m² und 3 m Höhe ist bewilligungs- und anzeigefrei.
 Ab Errichtung der jeweils zweiten Gerätehütte und des jeweils zweiten Gewächshauses ist das Bauvorhaben bewilligungspflichtig.

Die Bauanzeige hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist kein Baubeginn gemeldet, erlischt diese. Ab Baubeginn ist das Bauvorhaben innerhalb von 5 Jahren fertigzustellen.

Zuständig

Heppe Florian
Kontaktdaten von Florian Heppe
Florian Heppe
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf bei Wien
Tel: +43 2246 2272 2053
Fax: +43 2246 2272 2000

 

Kristina Krenn
Kontaktdaten von Kristina Krenn
Kristina Krenn
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf bei Wien
Tel: +43 2246 2272 2051
Fax: +43 2246 2272 2000

Formulare