Bewilligungs-, anzeige- und meldefreie Bauvorhaben

Folgende Vorhaben müssen der Baubehörde nichtgemeldet werden:

  • Herstellung von Anschlussleitungen
  • Auf- und Herstellung von Wasserbecken mit einem Fassungsvermögen bis zu 50m3 sowie Schwimmbeckenabdeckungen bis zu einer Höhe von 1,5m und Brunnen
  • Abänderungen im Inneren des Gebäudes, die nicht die Standsicherheit und den Brandschutz beeinträchtigen.
  • Aufstellung von Wärmepumpen (ausgenommen Wasser-Wasserwärmepumpe)
  • Die Aufstellung einer Gerätehütte und eines Gewächshauses im Bauland bis zu einem Ausmaß von 10 m² und 3 m Höhe. Ab Errichtung der jeweils zweiten Gerätehütte und des jeweils zweiten Gewächshauses ist das Bauvorhaben anzeigepflichtig.
  • Auf- und Herstellung von Hochständen, Gartengrillern, Spiel- und Sportgeräte, Rankgerüst, Marterln
  • TV-Satellitenanlagen
  • Treppenschrägaufzug innerhalb einer Wohnung
  • Instandhaltung von Gebäuden wenn Form, Farbe und Material gleich bleiben
  • ... 

Zuständig

Elvira Kalser
Kontaktdaten von Elvira Kalser
Elvira Kalser
Kirchengasse 2
2201 Gerasdorf bei Wien
Tel: +43 2246 2272 2050
Fax: +43 2246 2272 2000