Bewilligunspflichtige Bauvorhaben

Eine Baubewilligung ist für folgende Vorhaben erforderlich:

  • Neu- und Zubauten von Gebäuden
  • Errichtung von baulichen Anlagen
  • Umbau von Gebäuden wenn z.B. tragende Wände, aber auch der Brandschutz, Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen betroffen sein könnten
  • Aufstellung von Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400kW
  • Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einem Ausmaß von insgesamt 1000L außerhalb gewerblicher Betriebsanlagen
  • Abbruch von Bauwerken, welche an Nachbargebäuden angebaut sind
  • Niveauveränderung des Geländes eines Grundstückes im Bauland
  • Aufstellung von Windrädern

Für eine Baubewilligung reichen Sie bitte folgende Unterlagen (erstellt von einer befugten Planungsfirma) unterzeichnet ein:

  • Bauansuchen
  • Bauplan 3-fach (bzw. 4-fach wenn mit Förderung gebaut wird)
  • Baubeschreibung 3-fach (bzw. 4-fach wenn mit Förderung gebaut wird)
  • Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Anrainerverzeichnis und Lageplan
  • Energieausweis 1-fach
  • AGWR II Datenblatt
  • Gesamte Einreichunterlagen in elektronischer Form
  • Kopie Vermessungsplan (falls bereits vorhanden)

 

Die Baubewilligung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist kein Baubeginn gemeldet, erlischt diese. Ab Baubeginn ist das Bauvorhaben innerhalb von 5 Jahren fertigzustellen.

Formulare