Eine Baubewilligung ist für folgende Vorhaben erforderlich:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden
- Errichtung von baulichen Anlagen
- Umbau von Gebäuden wenn z.B. tragende Wände, aber auch der Brandschutz, Belichtung und Belüftung von Aufenthaltsräumen betroffen sein könnten
- Aufstellung von Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 400kW
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten ab einem Ausmaß von insgesamt 1000L außerhalb gewerblicher Betriebsanlagen
- Abbruch von Bauwerken, welche an Nachbargebäuden angebaut sind
- Niveauveränderung des Geländes eines Grundstückes im Bauland
- Aufstellung von Windrädern
Für eine Baubewilligung reichen Sie bitte folgende Unterlagen (erstellt von einer befugten Planungsfirma) unterzeichnet ein:
- Bauansuchen
- Bauplan 3-fach (bzw. 4-fach wenn mit Förderung gebaut wird)
- Baubeschreibung 3-fach (bzw. 4-fach wenn mit Förderung gebaut wird)
- Grundbuchsauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Anrainerverzeichnis und Lageplan
- Energieausweis 1-fach
- AGWR II Datenblatt
- Gesamte Einreichunterlagen in elektronischer Form
- Kopie Vermessungsplan (falls bereits vorhanden)
Die Baubewilligung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. Wird innerhalb dieser Frist kein Baubeginn gemeldet, erlischt diese. Ab Baubeginn ist das Bauvorhaben innerhalb von 5 Jahren fertigzustellen.