Kanalabgabe

Die Kanalbenützungsgebühr wird ab dem Zeitpunkt der Nutzung verrechnet, die Kanaleinmündungsabgabe wird bei Fertigstellung vorgeschrieben.
 Eine Ergänzungsabgabe wird bei Fertigstellung zusätzlich errichteter bzw. angeschlossener Geschoße und Zubauten vorgeschrieben.

Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus Berechnungsfläche x Einheitssatz

Die Berechnungsfläche (BFl) wird mit folgender Formel kalkuliert:

BFl = bbFl x 0,5 x (G+1) +15% unbbFl (max. von 500m²)

bbFl     bebaute Fläche (Außenmaße ohne Dachvorsprung)
G         Anzahl der angeschlossenen Geschoße
unbbfl unbebaute Fläche 

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich auch hier aus Berechnungsfläche x Einheitssatz. Jedoch zählen hier zur Berechnungsfläche alle an die Kanalanlage angeschlossenen Geschoßflächen (bebaute Fläche). Liegen Kellergeschoße zu mehr als 50 % unter dem Niveau, müssen diese nicht berücksichtigt werden.

Die Einheitssätze der Stadtgemeinde Gerasdorf:
 
Für den Schmutzwasserkanal

  • Einheitssatz für Kanaleinmündungsabgabe:  € 19,00
  • Einheitssatz für Kanalbenützungsgebühr:      €   3,56

 

Hier gelangen Sie zur Kanalabgabenordnung.


 

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