Meldepflichtige Bauvorhaben

Folgende Vorhaben sind der Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung schriftlich zu melden:

  • Aufstellung und Entfernung von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12kW
  • Aufstellung von Heizkesseln für gasförmige Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von > 50kW, welche an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind
  • Abbruch von Bauwerken die nicht an der Grundgrenze stehen