Folgende Vorhaben sind der Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung schriftlich zu melden:
- Aufstellung und Entfernung von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12kW
- Aufstellung von Heizkesseln für gasförmige Brennstoffe mit einer Nennwärmeleistung von > 50kW, welche an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind
- Abbruch von Bauwerken die nicht an der Grundgrenze stehen