In Niederösterreich sind seit 1. Juni 2023 von Hundehalter*innen in Niederösterreich für alle NEU angeschafften Hunde zu allen erforderlichen Daten von Hundehalter*in und Hund bei der örtlich zuständigen Gemeinde:
- der Nachweis über die Absolvierung der allgemeinen Sachkunde in Form eines NÖ Hundepasses (Frist: 6 Monate ab Anmeldung) und
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mindestversicherungssumme € 725.000,-)
nachzuweisen.
Der allgemeine Sachkundenachweis muss, sofern er von einer Person einmal erbracht wurde, nicht wiederholt werden.
Vortrag zum NÖ Sachkundenachweis am 19. Juni in Strasshof
Der Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis umfasst eine einstündige Information durch eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
Infos & Anmeldung: www.hundeteam.eu
Weitere Informationen: www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html