NÖ Hundepass ab 1. Juni 2023

Hundepass

Durch die Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 1. Juni 2023 in Kraft treten wird, sollen weitere Gefährdungen von Personen durch Hunde möglichst vermieden werden.

Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde. Hundehalter*innen haben ihre Hunde unverzüglich zu melden.

Verpflichtender „NÖ Hundepass“

Für Hunde, welche ab 1. Juni 2023 bei der örtlich zuständigen Gemeinde gemeldet werden, muss innerhalb von sechs Monaten die erforderliche Sachkunde („NÖ Hundepass“) nachgereicht werden.

Für Hunde die bereits vor dem 1. Juni 2023 von einem Hundehalter gehalten werden, muss die erforderliche Sachkunde („NÖ Hundepass“) nicht nachgereicht werden.

Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000,- pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalter*innen – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde. Übergangsbestimmung: Nachweis bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde

Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Weitere Informationen: www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

01.06.2023

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