Unterstützung bei Akut- & Härtefällen

Erläuterung zum Antrag auf 

  • einmalige Sachleistung oder
  • einmalige finanzielle Leistung oder
  • einmalige Überbrückungszahlung

Vorgangsweise für Akut-/Härtefälle der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien

Ist als einmaliges Zusatzangebot der Gemeinde gedacht. Für Menschen die unverschuldet oder aufgrund einer Krankheit in eine Notsituation geraten. Es gibt die Möglichkeit einer Sachleistung oder einer Geldleistung.

Es sollen damit Härtefälle, die nicht vom Land oder anderen Institutionen abgegolten werden können, berücksichtigt werden.

Die Überprüfung dieser Notsituation und die Entscheidung über die Unterstützung obliegen jeweils der vom Gemeinderat beschlossenen Kommission für Akut-/Härtefälle.

Prüfung des Antrages lt. Antragsformular (Gehalt, Grund, soziales Umfeld) Der Anspruch wird individuell im Einzelfall von der zuständigen Kommission geprüft und ist nicht auf andere – selbst ähnlich gelagerte – Fälle anzuwenden. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Ein Ansuchen kann nur von BürgerInnen der Stadtgemeinde Gerasdorf bei Wien gestellt werden, die bereits vor dem 31.10. des Vorjahres in der Stadtgemeinde ihren Hauptwohnsitz hatten.

Der Antrag darf nur einmal gestellt werden.

Eine Doppelförderung muss gemeldet werden.

Der Antragsteller erklärt, dass er bei allen für ihn zur Verfügung stehenden staatlichen Stellen, Versicherungen oder Interessensvertretungen ein Ansuchen gestellt hat.

Die Überbrückungszahlung ist für jene Anteile zurückzuzahlen, für welche eine Förderung von staatlichen Stellen, Versicherungen oder Interessensvertretungen erhalten wurde und den tatsächlichen Förderungsbedarf übersteigt.

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten