Sie befinden sich hier: Startseite > Rathaus und Politik
Persönliche Dokumente (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein) verlieren ihre Gültigkeit und müssen nicht zurückgegeben werden. Bei Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) ist ebenfalls keine Rückgabe erforderlich.
Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt.
Darüber hinaus ist folgenden Stellen der Todesfall zu melden:
Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
Geburt
Führerschein
Wohnen
Heirat
Bauen
Pension
Todesfall
Gemeindekurier Juli/August 2025Mehr...