Wer in Gerasdorf nur einen kleinen Balkon oder eine Terrasse hat, muss nun nicht mehr auf den Anbau von blühenden Pflanzen oder frischem Obst und Gemüse verzichten.
Vergaberichtlinien:
- Die entsprechenden Parzellen werden für das gesamte Kalenderjahr verpachtet.
Bis zum Ablauf von 5 Jahren wird die Pacht automatisch jedes Jahr verlängert, wenn keine Kündigung jeweils bis 30.11. eines jeden Jahres von Vermieter/Mieter eingeht. - Eine Weitervermietung ist verboten.
- Es ist keine Gewerbliche Ausübung gestattet.
- Die Größe der Parzelle ist ca. 20 m².
- Pro Haushalt ist max. eine Parzelle anzumieten.
- Der jährliche Pachtzins beträgt 59,- Euro/Jahr inkl. Ust und ist im Voraus jeweils bis 31.12. eines jeden Jahres zu entrichten. Der Pachtzins ist wertgesichert auf Basis des VPI 2015, Ausgangsbasis ist Jänner 2020. Überschreitungen bis 5% bleiben unberücksichtigt. Bei Überschreiten von mehr als 5% wird voll valorisiert.
- Allfällige Gebühren im Sinne des Gebührengesetzes trägt der Mieter.
- Die Stadtgemeinde Gerasdorf stellt die Parzellen und einen Hauptwasseranschluss für das gesamte Grundstück inkl. Schlauch zur Verfügung.
- Die Kosten für den Wasserverbrauch werden von der Stadtgemeinde Gerasdorf übernommen.
- Die Parzelle ist durch die betreffenden Pächter individuell zu gestalten, die Stadtgemeinde Gerasdorf stellt keine weitere Infrastruktur (wie z.B. Hochbeete, etc.) zur Verfügung.
- Die Parzelle ist nach Beendigung der Pacht in den Ursprungszustand zurückzusetzen.
- Ausdrücklich nicht gestattet sind: Aufstellung von Hütten, Bepflanzung von Bäumen, Tierhaltung, Einzäunung der Parzelle, Beerdigungen von Tieren